Definition von BauernPower:
Es ist eine Initiative zur Stärkung von regionalen Wirtschaftskreisläufen durch die Förderung der Entwicklung energieautarker Regionen in
Verbindung von Landwirten, Endverbrauchern, Optimierungstechnologie und regionalen Investitionsmodellen.
BauernPower will, dass sich über die optimierte Nutzung
der Fläche des Landwirtes eine Region selbst mit Lebensmitteln
und Energie versorgen kann, also „autark“ wird.
Ziele der Initiative:
- Unterstützung der Entwicklung von engergieautarken Regionen
- Wertschöpfung in die Region verlegen
- Dezentralisierung der Energieversorgung
- Wirtschaftliche Stärkung der Region
- Bruch bestehender Konventionen, denn es geht auch ohne Konzerne
- Öffentlichkeit für das Thema „Direktvermarktung von Energie
in der Region“ als Lösung für CO2-Reduktion & Klimaerwärmung,
Wirtschaftskrise etc
Umsetzung dieser Strategie erfolgt auf Basis des KWK-Gesetzes,
dass jetzt schon die Eigenversorgung mit Strom und Wärme erlaubt bzw. attraktiv macht
Es gibt in Deutschland 11.000 Kommunen unter 5.000 Einwohner ohne eigenes Stadtwerk. Wir übernehmen die Rolle eines Stadtwerkes, denn es ist möglich eine Befreiung von der Netzdurchleitungs- bzw. Konzessiosabgabe zu erwirken,
wenn man den Nachweis erbringen kann eine "eigene Insel" zu sein.
Wichtigste Basis zur Umsetzung ist die Novellierung des KWKG zum 1.1.2009, welche eigengenutzten Strom förderfähig macht.
Die KWKG-Novelle wird große Auswirkungen auf den zukünftigen Ausbau und die Modernisierung von KWK-Anlagen und BHKW-Anlagen haben.
So erhält ab 2009 auch der intern genutzte KWK-Strom einen KWK-Zuschlag. Außerdem wird der Neu- und Ausbau von KWK-Fernwärmenetze gefördert.
Bedingungen für eine Förderung sind u. a. gemäß § 5a KWKG 2009:
- Mit dem Neu- oder Ausbau darf erst ab dem 01. Januar 2009 begonnen werden. Das Netz muss bis spätestens 31.12.2020 in Betrieb genommen werden
- Die Versorgung der angeschlossenen Abnehmer muss zu mehr als 50% mit Wärme aus KWK-Anlagen erfolgen. Im Endausbau muss ein KWK-Deckungsanteil von mindetsens 60% nachgewiesen werden.
- An das Wärmenetz muss mindestens ein Abnehmer angeschlossen sein, der nicht gleichzeitig Eigentümer oder Betreiber der in das Wärmenetz einspeisenden KWK-Anlage ist.
Der Zuschuss beträgt ein Euro je Millimeter Nenndurchmesser und Trassenmeter, wobei maximal 20% der Wärmenetzkosten bezuschusst werden. Die Maximalförderung beträgt fünf Millionen Euro je Projekt.
Nähere Infos unter:
Erfolgreiche Beispiele der Anwendung des KWK-Gesetztes:
Wichtig ab 01.Januar 2011
www.Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung.de
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